in Gmunden & Umgebung
"Becc's mobile Tierbetreuung" übernimmt entsprechend der Vertragsabsprache die aufgeführten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum. Für alle Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen:
"Becc's mobile Tierbetreuung" bietet als Dienstleistung die Versorgung und Betreuung von Tieren an. Zeitangaben, Umfang, Art und Kosten der zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag festgelegt.
Ist es der Tierbetreuung nicht möglich einen angenommenen Auftrag auszuführen (z.B. durch Unfall, Krankheit) besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
(1) Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis sollte hinterlegt sein.
(2) Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflicht-Versicherung besteht. Die Polize ist auf Anfrage vorzulegen.
(3) Der/die Tierhalter/in verpflichtet sich, alle bekannten Verhaltensweisen/Eigenarten und Krankheiten der Tiere vorab mitzuteilen.
Eine Betreuung für kranke Tiere bedarf einer Einzelvereinbarung; grundsätzlich wird eine Betreuung für kranke Tiere nur dann übernommen, wenn die Tiere in tierärztlicher Behandlung sind.
(4) Während der Betreuungszeit durch den Gassi-Service bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
(5) Für Schäden, die betreute Tiere während der vereinbarten Zeit beim Tierbetreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung. Die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt im Sinne von §834 BGB (Tieraufseherhaftung).
(6) Richtet das betreute Tier beim Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Eigentümer/Tierhalter.
(7) Für Schäden die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer!
(8) Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Besitzer. Die Tierbetreuung übernimmt keine Haftung bei Versterben des Tieres. Das Tier wird zur Aufbewahrung dem Tierarzt ausgehändigt, damit der Tierhalter selbst entscheiden kann,wie das Tier bestattet werden soll. Die Kosten dafür trägt der Tierhalter.
(9) Verbrauchsmaterial wie zum Beispiel Futter, Katzenstreu, Heu usw. sind entweder vom Tierhalter in ausreichender Menge dem Tierbetreuer zur Verfügung zu stellen od.werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
(10) Rechnungsbeträge zur Tierbetreuung sind am Ende* des Betreuungszeitraumes bei Übergabe in bar zu begleichen, bei Rechnungsstellung mit Banküberweisung ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Bei einer längeren Betreuungszeit sind die Kosten im Voraus* nach Rechnungsstellung zu begleichen.
(11) Die mobile Tierbetreuung verpflichtet sich zur Geheimhaltung persönlicher Daten des Tierhalters, insbesondere über Gegebenheiten im Haushalt des Tierhalters. Dies gilt nicht für den Fall eines Tierarztbesuches oder eines Versicherungsfalles im Notfall. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt. Der Tierhalter hat keine Einwände gegen ein Foto des betreuten Tieres in der Galerie zur Erinnerung.
(12) Die Tierbetreuung ist berechtigt bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch, etc.) einzuschalten. Hierfür entstehende Kosten übernimmt der Tierhalter.